Grundsätzlich sind Anträge im Bereich
Altenhilfe inbesondere möglich für:
1. Neubau / Modernisierung /
Sanierung stationärer Einrichtungen
in Verbindung mit einem Konzept der "4.Generation" sowie für
Wohngemeinschaftskonzepte.Impulse für eine Antragstellung können z .B. sein:
(Angaben ohne Gewähr)
1.1 Modernisierung / Sanierung stationärer Pflegeeinrichtungen z.B. bei
1.2 Auflagen HeimmindestbauVO o.ä.
1.3 Brandschutzauflagen
1.4 Auflagen zu Gesundheits/Hygieneschutz
1.5 Anpassungen von fachlich anerkannten Standards für die stationäre Pflege in Verbindung mit einer entsprechenden fachlichen Stellungnahme des KDA
--> Fördersumme bis zu max. 300.000 Euro (aber max. 33% der Gesamtbausumme)
--> bei Investiv-/Bauanträgen Förderung nur bis zu einer Obergrenze von 60 Plätzen (Umbaumaßnahmen bei Einrichtungen
über 60 Plätzen im Einzelfall möglich, wenn die Maßnahme zu einer Platzreduzierung führt)
--> bei Formen des organisierten Wohnens (Wohngemeinschaftskonzepte) Förderung nur bis zu einer Obergrenze von 24 Plätzen
Investivanträge sind auch möglich bei Baumaßnahmen von betreuten oder offenen Quartierskonzepten, z.B. für
Begegnungsstätten, Tagespflegen, Sozialstationen
2.Einrichtung / Ausstattung
-z.B. bei neu konzipiertem Angebot im Mietsverhältnis (max. 50% der Anschaffungssumme)
3. Projekte mit Ansatz zur Quartiersentwicklung , "soziale Maßnahmen"
-->Personalkosten, Honorare, Sachkosten
-->Die Fördermöglichkeiten unterscheiden sich je nach Art des Quartiersansatzes nach KDA und ermöglichen eine Förderung von bis zu 3 bzw. 5 Jahren mit bis zu 250.000 Euro
Die Förderung setzt den Einsatz von Eigenmitteln und/oder die verbindliche
Zusage von Eigenleistungen voraus. Direkt oder indirekt von Bund, Ländern, Gemeinden, Gemeindeverbänden,
Sozialversicherungsträgern und anderen öffentlichen Kostenträgern für diesen Zweck zur Verfügung gestellte Mittel sind keine Eigenmittel.
1. bei Baumaßnahmen Eigenmittel in der Regel in Höhe von 10 %
2. bei sozialen Maßnahmen Eigenmittel in der Regel in Höhe
von 20 %
In begründeten Ausnahmefällen sind abweichende prozentuale Eigenmittelanteile möglich.