Vorbemerkung: Die Antragsstellung beim DHW benötigt ihre Zeit. Dies insbesondere, weil die Anträge von Wohlfahrtsverbänden ca. 1/2 Jahr vor den zwei
Mal jährlich stattfindenden Vergabesitzungen im Frühjahr / Herbst beim Spitzenverband eingereicht werden müssen und die Verschriftlichung eines Antrages samt allen Unterlagen ca. 3 Monate benötigt.
Hinzu kommt, dass bei Quartiers-Anträgen eine ausführliche Quartiersanalye vorgelegt werden muss.
Hinweis: für freie gemeinnützige Träger gelten andere Zeitabläufe.
Allgemein gilt beim DHW: nur fehlerfreie, vollständige und zugleich überzeugende Anträge haben eine Chance, es von der Vorprüfung mit einer positiven Empfehlung in den
Vergabeausschuss zu schaffen.
Klärung der Antragsvoraussetzungen in einer
Erstberatung bei Ihnen vor Ort
Einreichen einer Voranfrage
direkt beim DHW bzw.
bei Trägern der freien Wohlfahrtspflege Klärung zunächst mit dem jeweiligen Spitzenverband, hier nur in Ausnahmefällen Voranfragen direkt beim DHW möglich
Dazu notwendig:
-Projektbeschreibung / Konzeptentwurf, möglichst mit
Erwähnung von konzeptionellen Besonderheiten
-Nennung des Maßnahmebeginns
-Freistellungsbescheid, Registerauszug, Satzung
-Gesellschaftervertrag
-Erklärung, dass die vertretungsberechtigen Personen nicht von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit sind
sowie bei Bauvorhaben:
-Planskizze
-Grobe Kostenschätzung
Meine Aufgabe dabei:
ich stelle die Voranfrage zusammen und prüfe, ob die wichtigsten Fördervoraussetzungen in der Voranfrage berücksichtigt sind
Ausfüllen des Antragsformulares ausgefüllt und Zusammenstellung aller notwendigen Anlagen gemäß der Checkliste
Meine Aufgabe dabei:
-ich garantiere, dass alle notwendigen Unterlagen vollständig und den Vorgaben des DHW entsprechend zusammengestellt sind
-ich stehe für Rückfragen des DHW und Überarbeitungen des Antrages zur Verfügung
Nach der Bewilligung sind umfangreiche Nacharbeiten notwendig:
-unterschiedliche Formen des Mittelabrufes je nach Förderzweck
-Verwendungsnachweis
Meine Aufgabe dabei (optional):
-Unterstützung bei den Mittelabrufen / Verwendungsnachweisen nach Absprache