Das Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) initiiert und unterstützt neue Wege in der Altenhilfe.
Gefördert werden nur Aktivitäten freier gemeinnütziger Träger, die vom Finanzamt gemäß § 5 Absatz 1 Ziffer 9 KStG von der Körperschaftssteuer freigestellt sind. Gefördert werden jedoch nicht die Aktivitäten solcher Träger, deren Anteile mehrheitlich von Gebietskörperschaften gehalten werden oder in deren Organen Amts- und Funktionsträger von Gebietskörperschaften qua Satzung eine Mehrheit haben.
Die Anträge können u. a. von den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege als Träger von Maßnahmen der Altenhilfe über deren Spitzenverband gestellt werden.
EIGENMITTEL: in der Regel 20%
Die Förderung erfolgt durch zweckgebundene Zuschüsse für die nachfolgend aufgeführten Förderbereiche:
Förderberich 6100:
Hospitation in Einrichtungen mit innovativen Wohn- und Betreuungskonzepten
Förderbereich 6200:
Spezielle Qualifizierung im Hinblick auf Schwerpunktbereiche
-Steuerung des Pflegeprozesses (auch inhouse)
-Vermittlung der Kenntnisse nach den nationalen Expertenstandards (unter bestimmten Voraussetzungen auch Auffrischungen)
- Vermittlung von Kenntnissen für Haushaltsdienste zum Einbezug von hauswirtschaftlichen Angeboten in den Hilfemix"
-Demenz
-Implementierung und Begleitung neuer Wohnformen für ältere Menschen, vorzugsweise im Quartiersbezug
-Palliativversorgung
-Begleitung des Sterbeprozesses
-Gemeinwesenorientierte Seniorenarbeit im Quartier
-Eigenverantwortung und Selbsorganisation von Gruppen im Quartier
Für An einer Qualifizierungsmaßnahme müssen mindestens 12 Personen (ohne Referenten) teilnehmen. Die Dauer muss mindestens einen vollen Tag (5 Zeitstunden) betragen
Eine Förderung ist möglich, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
- klare Bestimmung des Lernziels
- genaue Festlegung der Zielgruppe
- zeitlich deutlich gegliedertes Veranstaltungsprogramm
- Angaben zu Namen und Qualifikation der Referentinnen und Referenten
- Beim anschließenden Verwendungsnachweis sind original von den
Teilnehmern abgezeichnete Teilnehmerlisten sowie ein Sachbericht
beizufügen
Für Qualifizierungsmaßnahmen ist eine Förderung von 20 Euro pro Teilnehmertag möglich, wobei zur Berechnung des Zuwendungsbetrages auch Referentinnen und Referenten als Teilnehmer zu berücksichtigen sind.
Förderbereich 6300:
Umsetzung von Projekten des bürgerschaftlichen Engagements im Quartier und zum Aufbau von Nachbarschaften / Nachbarschaftshilfen
Förderbereich 6400:
Wohnberatungsstellen für ältere Menschen
Förderbereich 6500:
Etablierung ambulant betreuter Wohngruppen
Förderbereich 6601:
Konzeptentwicklung und kleinere Modellvorhaben für Träger von Diensten und Einrichtungen
Förderbereich 6602:
Quartiersentwicklungskonzepte / Sozialraumanalyse
Förderbereich 6700:
Fachliche Begleitung von innovativen Ansätzen
Förderbereich 6800:
Exkursionen und Besichtigungen für Altenpflegeschüler/innen und ehrenamtlich Engagierte von innovativen Einrichtungen, Initiativen, Projekten und Angebote und Möglichkeit zur Selbsterfahrung
Förderbereich 6900:
Ressourcenbildung in der Altenhilfe
Für einen Antrag beim KDA,
schlage ich folgende Abfolge vor:
Telefonische / schriftliche Klärung der Antragsvoraussetzungen in einer
Erstberatung
Vorlage Ihrer Projektskizze
(in der die Notwendigkeit der beantragten Mittel inhaltlich begründet wird )
und Angaben zum Kostenplan
(außer bei Qualifizierungsmaßnahmen)
Unterstützung bei der Antragstellung:
-Ausfüllen der Formulare
-insbesondere Prüfung des Kostenplanes
Der Antragsteller hat verschiedene Träger-Nachweise vorzulegen, bei eingetragenen Vereinen sind dies: Satzung, letzter Freistellungsbescheid des Finanzamtes sowie der aktuellste Registerauszug.