Zu jeder der oben genannten Förderbereiche gibt es eigene Bestimmungen.
Antragsformulare und weitere Infos
finden sich unter
http://www.kda.de/foerdermittel.html
Einheitliche Antragsfristen
Die zur Verfügung stehenden Mittel für ein Kalenderjahr werden auf die Quartale verteilt. Die Anträge müssen spätestens zu folgenden Terminen
beim KDA vorliegen:
für das 1. Quartal: 15. November des Vorjahres,
für das 2. Quartal: 15. Februar des Jahres,
für das 3. Quartal: 15. Mai des Jahres und
für das 4. Quartal: 15. August des Jahres.
Bei Mitgliedern der freien Wohlfahrtspflege bedeutet das, dass die Anträge in der Regel ca. 6 Wochen vor dieser Frist bei den Spitzenverbänden eingehen müssen.
Die Spitzenverbände leiten Anträge, bei denen die Antragsfrist nicht eingehalten worden ist, direkt an den Antragsteller zurück.